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Gewaltschutz Konzept bewo-bonn







Gewaltschutzkonzept


 

Konzept zum Gewaltschutz bei Leistungen der

Eingliederungshilfe - Soziale Teilhabe auf der

Normgrundlage des § 37a SGB IX

 

INHALT

1.     Zielsetzung des
Gewaltschutzkonzepts:
..............................................................................................
2

2.     Gewaltformen und wo fängt Gewalt an................................................................................................. 3

Körperliche Gewalt......................................................................................................................................................................... 4

Sexualisierte Gewalt...................................................................................................................................................................... 6

Strukturelle Gewalt...................................................................................................................................................................... 6

3.     Elemente
des Gewaltschutzkonzepts
.......................................................................................................
8

3.1 Risikoanalyse:............................................................................................................................................................................... 8

3.2. Leitbild und Haltung:........................................................................................................................................................... 12

4.     Personalmanagement:................................................................................................................................................ 13

4.1 Verhaltenskodex:................................................................................................................................................................... 13

4.2 Bewusste Personalauswahl............................................................................................................................................ 16

4.3 Klärung von personeller Zuständigkeit................................................................................................................ 16

4.4. Regelungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.............................................................................................. 16

5.     Prävention
durch Reflektion und Deeskalation:
......................................................................
17

Deeskalationsstufe I:................................................................................................................................................................... 17

Deeskalationsstufe II:.................................................................................................................................................................. 17

Deeskalationsstufe III:................................................................................................................................................................ 18

Etablierung einer Reflektionskultur.............................................................................................................................. 18

6.     Beschwerdeverfahren.............................................................................................................................................. 18

6.1 Globale Betrachtung.......................................................................................................................................................... 19

7.     Gewalt
– Verdachtsfälle Konkrete Handlungsanweisungen, wenn es zu Gewalt gekommen ist
 
21

Sofortige Maßnahmen.................................................................................................................................................................. 22

8.     Kooperationen:................................................................................................................................................................... 22

9.     Transparenter Umgang / Systemcontrolling............................................................................... 23

10.   Gewaltschutz in leichter Sprache............................................................................................................. 24

11.   Anhänge:...................................................................................................................................................................................... 27

Anhang 1................................................................................................................................................................................................. 28

Selbstverpflichtung....................................................................................................................................................................... 28

Anhang 2................................................................................................................................................................................................. 29

Risikoanalyse Arbeitspapier:.................................................................................................................................................. 29

Anhang 4................................................................................................................................................................................................. 32

Ansprechpartner:.......................................................................................................................................................................... 32

Anhang 5................................................................................................................................................................................................. 32

Prozessbeschreibungen mit Formularen........................................................................................................................ 32

Handlungsanweisung bei Gewalt und
Missbrauch
...................................................................................................
33

Gewaltprävention für Leistungserbringende................................................................................................................. 34

Gewaltprävention für Leistungsempfangende............................................................................................................. 35



1.   
Zielsetzung
des Gewaltschutzkonzepts:

 

„Gewalt und Gesundheit“

Gewalt ist
der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder
psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person,
gegen eine Gruppe

oder
Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher
Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung
oder Deprivation führt.

(WHO 2002)

 

 

Wir,
bewo bonn&rhein-sieg,
sind ein
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe/sozialen Teilhabe, der es sich zur
Aufgabe gesetzt hat, chronisch psychisch erkrankte Erwachsene, Suchterkrankte
oder/und Menschen mit Doppeldiagnosen, professionell in ihrer eigen gewählten
Wohnform so zu begleiten, dass die Betroffen das für sie individuell höchst
mögliche Maß an Eigenständigkeit und Selbstbestimmung erreichen können.

 

Unser Gewaltschutzkonzept hat die Aufgabe, den
Umgang mit jeder Form von Gewalthandlungen bzw. Gewaltereignissen spezifisch, transparent
und verbindlich zu regeln. Jegliche Gewalthandlungen sind von uns, als Leistungserbringer:innen  der Sozialen Teilhabe, zu vermeiden. Hierbei
berücksichtigen wir die unterschiedlichsten Konstellationen von Gewalt, d.h.
Gewalt gegenüber Leistungsempfänger:innen,
Gewalt  gegenüber Mitarbeiter:innen
und Gewalt innerhalb
bewo bonn&rhein-sieg.

 

Dafür müssen alle Mitarbeiter:innen sowie die Leistungsempfänger:innen
von
bewo bonn&rhein-sieg über
die unterschiedlichsten Gewaltformen aufgeklärt werden/sein und so für dieses
Thema sensibilisiert werden, dass mögliche Gewaltsituationen frühzeitig  wahrgenommen und umgehend fachlich richtig eingeschätzt
werden können.

 

Das Gewaltschutzkonzept beinhaltet strukturelle,
orientierende Handlungsanleitungen und Präventionsmaßnahmen, so dass
körperliche, psychische, sexuelle und strukturelle Gewalt vorzeitig erkannt,
vorgebeugt und verhindert wird.

 

In unserer Arbeit streben wir eine fachliche und
professionelle Handlungssicherheit an, so dass jegliche Form von Gewaltmomenten
und -situationen oder Verdachtsmomente frühzeitig wahrgenommen und verhindert
werden können.

 

Menschen,
die sich an uns wenden, haben auf irgendeine Art und Weise erhebliche
Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Formen der Gewalt machen müssen, ob aus
ihren Herkunftsfamilien, der Beziehung oder Ehe oder durch Fremde - häufig
bereits als Kinder.

 

Menschen
mit Gewalterfahrungen, ungeachtet welcher Art und welchen Ausmaßes, tragen die
daraus resultierenden Folgen teilweise ihr ganzes Leben mit sich.

 

Verwirrungen,
dysfunktionale Verhaltensweisen, welche in Abhängigkeits- und Suchtstrukturen
und/oder psychischen Erkrankungen münden, lenken meist vordergründig von der
erfahrenen Gewalt ab. Es ist nicht selten, dass Menschen mit Gewalterfahrung
diese gar nicht als solche erkennen oder benennen können. Traumwandlerisch
begeben sie sich wieder und wieder in ähnlich schädigende grenzüberschreitende
Beziehungsstrukturen, die durch unterschiedlichste Formen der Gewalt geprägt
sind und richten sich darin ein.

 

So
fällt es den Betroffenen äußerst schwer, ein Gefühl oder Verständnis der
eigenen persönlichen Grenzen, ob physischer oder emotionalen Natur, zu
entwickeln bzw. in Kontakten aufzuzeigen oder beim Gegenüber wahrzunehmen und
einhalten zu können.  

 

Durch
das Aufrechterhalten von alten dysfunktionalen Verhaltens– und Beziehungsmustern,
ist es dem Betroffenen kaum möglich, eine persönliche Reife und Wachstum, Autonomie
und Selbstbestimmung auszugestalten.

 

Daher
ist es von unerlässlicher Wichtigkeit, dass wir, die sich mit psychisch oder
suchterkrankten Menschen professionell auseinandersetzen wollen

·     
ein
hohes Maß an Bewusstheit, Sensibilität, Eigenwahrnehmung, Wissen und kritischer
Selbstreflektion erarbeiten,

·     
dass
wir ein deutliches, dennoch individuelles Verständnis für das Thema von Nähe
und Distanz - mit all ihren Facetten - erkennen und anwenden können,

·     
dass
wir das eigenes Rollenbild kritisch hinterfragen, sodass wir uns unserer unterschiedlichen
Absichten und Handlungsweisen stetig bewusster werden,

·     
wir
uns eine professionelle  Expertise
erarbeiten können, mit der wir feinsinnig, achtsam und klar auch den Kontakt zu
hoch vulnerablen Menschen ausgestalten können.

 

Das
ist die fundamentale Grundlage, um andere und uns selbst vor grenzüberschreitendem
Verhalten oder Handlungen - und somit vor Gewalt - zu schützen.

 

 

 

2.   
Gewaltformen
und wo fängt Gewalt an

 

„Treffen
Menschen aufeinander, steigt die Gefahr der Gewalt
.“

 

Gewalt
ist ein zerstörerisches Element, welches Menschen in erheblichem Maße schadet.

Ihre
vielschichtige und facettenreiche Ausprägung begegnet uns flächendeckend und
immer dort, wo Menschen aufeinandertreffen. 
 

 

Wir
setzen als Grundverständnis voraus, dass jegliche Form der Grenzüberschreitung,
ob verbal oder auf Handlungsebene, auch wenn diese vermeintlich unbeabsichtigter
Natur ist, als eine Verletzung anzuerkennen ist.

 

Dabei
sind alle Formen der Gewalt in gleichem Maße zu berücksichtigen. Ob auf körperlicher
/ physischer / psychischer / emotionaler / sexueller oder struktureller Ebene.

 

Uns ist bewusst, dass Gewalt eine Straftat unter
definierten Voraussetzungen eine Straftat sein kann, die im StGB geregelt wird.
Darunter zählen z.B. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sexuelle
Belästigung, aber auch z.B. Beleidigung, Beschimpfung oder Verleumdung wegen
einer Behinderung. Die Grenzen zwischen Gewalthandlungen, die nicht justitiabel
sind und solchen, die einen Straftatbestand erfüllen, sind oft nicht klar zu
ziehen. Um so wichtiger ist ein bewusstes und überdachtes Handeln im Umgang mit
anderen Menschen.

 

Es
ist völlig unerheblich, mit welchen Formen der Gewalt Menschen in Berührung
kommen und unabhängig von ihrer Ausprägung: Der Motor von Gewalt ist das
Bestreben, Macht und Kontrolle über eine andere Person oder Lebensweise, eine
Situation oder ein Geschehnis zu erlangen.

 

Um
unsere zwischenmenschlichen Kontakte jeglicher Art - ob im Zusammenspiel mit
unseren Klient*innen, deren Angehörigen und Freund*innen, unseren
Teamkolleg*innen oder den vielen Personen, mit den wir täglich in Kontakt
treten - gewaltfrei zu gestalten, bedarf es, neben dem eigenen Bewusstwerden der
Kommunikation, der Absichten und Beweggründe seiner Handlungsweisen, auch des
Wissens, wo Gewalt bereits beginnt und was als Gewalthandlung anzuerkennen ist.

 

Unser
Bestreben ist es, in der Zusammenarbeit mit Menschen unseren Blick soweit zu
sensibilisieren, dass wir ein weitumfassendes Verständnis von den
unterschiedlichen Gesichtern und Ausgestaltungen der Gewalt entwickeln können.

 

Wie
müssen uns fragen:

·     
wo
beginnen Grenzverletzungen bzw Gewalt,

·     
wer
richtet sie gegen wen

·     
und
in welcher Situation? 

 

 

Körperliche
Gewalt

wird als körperliche Grenzverletzung oder Übergriff
verstanden. Darunter wird unter anderen Schlagen, Treten, Anspucken, Festhalten
und Einsperren verstanden.

 

Nach § 223 StGB wird Körperverletzung
definiert, indem ein Mensch eine andere Person körperlich misshandelt oder ihre
Gesundheit schädigt.

 

Wir
verpflichten uns, unsere Aufmerksamkeit zu schulen, sodass wir kritisch und
mutig die Ausgestaltung unserer zwischenmenschlichen Kontakte anschauen können,
unerheblich, ob diese professioneller oder rein privater Natur sind.

 

Betrachten,
hinterfragen und reflektieren wir die Beweggründe unseres eigenen Handelns, erkennen
wir in zwischenmenschlichen Kontakten Situationen, die wir durchaus als körperlich
grenzüberschreitend benennen könnten:

 

·     
Wenn
wir jemanden ungefragt anfassen,

·     
die
Hand auf die Schulter legen, z.B. um ihn zu beschwichtigen,

·     
jemanden
festhalten, selbst wenn wir der Meinung sind, es sei nötig,

·     
den
Berg an Post ungefragt beginnen zu öffnen

·     
uns
in der Wohnung von Betroffenen ungefragt zu bewegen beginnen, Gegenstände
anfassen, Einkaufstaschen ungefragt ausräumen, Schranktüren öffnen etc.

 

Erkennen
wir die Wohnung des Betroffenen als seinen Schutzraum an, der besonders für die
Menschen, mit den wir zusammenarbeiten, von höchster Bedeutung ist, dann ist es
uns rasch klar, dass ein ungefragtes eigenständiges Handeln durchaus als grenzüberschreitendes
Verhalten gelten muss, auch wenn es nicht strafrechtlich relevant ist.

 

Menschen
mit psychischer Erkrankung richten Gewalt in krisenhaften Situationen nicht
selten gegen sich selbst. Sie können ihren eigenen Körper tätlich auf äußerst
zerstörende Weise verletzen (verbrennen, schneiden, Körperteile abbinden,
hungern, zu viel oder zu wenig Medikamente einnehmen, Suizidversuche begehen).

 

Geraten
psychisch Erkrankte in Krisensituationen, und es kommt zu einer Exacerbation
ihrer Erkrankung, ist es nicht selten, dass Gewalt auch an Fremden (dem Gegenüber)
ausagiert wird (Angriffe mit Gegenständen, schlagen, beißen oder treten).

 

 

Als
psychische Gewalt

werden alle Aspekte emotionaler Verletzungen
oder Schädigungen einer Person verstanden.

Darunter zählt Mobbing, Beleidigungen und
Drohungen jeglicher Art.  Auch psychische
Gewalt kann strafrechtliche Folgen haben. (§§ 185-187, § 192a, § 238, § 240 &
241 StGB)

 

Erst
durch das genaue Überprüfen unseres Rollenverständnisses wird es uns möglich, unser
eigenes Verhaltensmuster in der Zusammenarbeit mit Betroffen oder Kolleg:innen zu erkennen. Natürlich
sollte es uns bewusst sein, dass

·     
verbales
Drängen,

·     
eigene
Vorstellungen auf sein Gegenüber übertragen,

·     
übermäßiges
Sorgen,

·     
Blockaden
des Betroffenen nicht akzeptieren

·     
oder
Bewerten von Situationen, Festsetzen von Meinungen,

bereits
Formen von psychischer Grenzüberschreitung und Gewalt darstellen. Dennoch wird
es uns in der Komplexität des Alltagsgeschehen nicht immer unmittelbar gelingen,
dies zu erkennen.

 

Die
unterschiedlichsten Situationen im Alltäglichen begünstigen unbewusstes und
intuitives Handeln. Daher ist es unumgänglich, kontemplativ seine Handlungen zu
hinterfragen und sich unerschrocken, mutig und wohlwollend auch den versteckten
Facetten seines Selbst zu stellen, mit einer intensiven Auseinandersetzung mit
dem eigenen Rollenverständnis. 

 

Auch
ist anzuerkennen, dass Betroffene Formen von psychischer Gewalt gegen sich
selbst richten, z.B.:

·     
anhaltende
Schuldgefühle,

·     
eigenes
Denunzieren,

·     
sozialer
Rückzug und Isolation,

·     
beschimpfende
und kommentierende Stimmen hören,

·     
negativierende,
wahnhafte Gedanken,

·     
Verarmungsgedanken,

·     
Minderwertigkeitsgedanken
etc.

 

 

Sexualisierte
Gewalt

ist eine Machtausübung mittels sexueller
Handlungen. Jegliche Form der Grenzverletzung oder Übergriffe fallen darunter. Dies
kann in körperlicher oder auch nicht-körperlicher Form geschehen.
Strafrechtlich relevant werden sexuelle Belästigungen auf der Normgrundlage von
§ 184StGB eingestuft. Sexuelle Übergriffe, Nötigung oder gar
Vergewaltigung sind im § 177 StGB behandelt.

 

In
der Zusammenarbeit mit Klienten gibt es verschiedene Aspekte der sexuellen
Gewalt, die wir auf jeden Fall vermeiden müssen, auch wenn sie nicht
strafrechtlich verfolgt werden:

·     
wenn
wir unseren Klient*innen ungefragt intime Fragen stellen, die uns letztlich gar
nichts angehen.

·     
wenn
wir aufgrund unserer eigenen Meinungen und/oder moralischen Vorstellungen die
Sexualität der Leistungsempfänger bewerten oder gar diskreditieren: („Ihre
Vorstellungen von Sexualität sind nicht richtig …..“)

·     
durch
doppeldeutige Fragestellungen bei den Klient*innen eine peinliche Situation und
Bedrängnis entstehen lassen.   

·     
unachtsames
Berühren ohne Entschuldigung lassen oder durch doppeldeutige Fragestellungen
die Intimsphäre der Betroffenen verletzen

·     
wenn
wir nicht anerkennen, das bestimmte Themen nur geschlechterspezifisch
besprochen werden können.

 

Wir
erleben nicht selten, dass Betroffene sich selbst durch Prostitution oder
häufig wechselnde Geschlechtspartner selbst schädigen oder dass Paarbeziehungen
eingegangen werden, in denen Unterdrückung und Demütigungen, Drohungen,
Bloßstellungen und Abhängigkeiten in sexuellen Übergriffigkeiten münden oder
dass Klient*innen während der Zusammenarbeit Liebes- und Beziehungsideen
entwickeln, so dass die wirkliche Absicht der Zusammenarbeit von dem
Betroffenen nicht mehr realistisch wahrgenommen werden kann. Auf diese Weise
werden sexuelle Grenzüberschreitungen begünstigt.

 

 

Strukturelle
Gewalt

wird dann ausgeübt, wenn durch Rahmenbedingungen
und Strukturen einer Einrichtung, Menschen daran gehindert werden, ihre Grundrechte
auszuüben, wenn sie daran gehindert werden, ihren körperlichen oder psychischen
Grundbedürfnissen nachzukommen.

 

Auch wenn bewo bonn&rhein-sieg keine
Wohneinrichtungen betreibt, finden wir es dennoch wichtig, die Gesamtheit
möglicher Gewalthandlungen im Blick zu haben, auch um unser Verständnis und
unseren Blick für vielleicht in der Vergangenheit erlebte Situationen unserer Klient:innen zu schärfen.

 

Strukturelle
Gewalt bezieht sich auf die Gewalt, welche von einer gesellschaftlichen
Struktur oder
Institutionen ausgeht, die durch das Festsetzen von WertenNormen, Ansichten und übermäßigen Regeln ein Macht­verhältnis begünstigen. Legen wir zugrunde, dass Menschen, die entgegen eigenem Wunsch keine Chance
haben, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können und werden sie von
ihrem Willen abgehalten, sich zu integrieren, liegt zweifelsohne strukturelle
Gewalt vor.

 

Da
strukturelle
Gewalt nicht selten von denen, die ihr ausgesetzt sind, nicht bewusst
wahrgenommen wird, ist es umso wichtiger, dass wir für uns und unser Gegenüber ein
Bewusstsein für diese Gewaltform schaffen.

 

Reflektieren wir die
Strukturen, in denen sich Menschen mit Behinderung bewegen, begegnen uns
soziale und gesellschaftliche Benachteiligungen, die teilweise auch trotz
erheblicher Anstrengungen kaum aus eigener Kraft überwunden werden können. 

 

Teilweise ist der Zugang
zu Wissen, zu kulturellen oder wirtschaftlichen Möglichkeiten, die das Leben
des Betroffenen vereinfachen könnten, durch erhebliche hierarchische Hürden blockiert.
Gelingt es den Betroffen nicht, diesen Hürden konstruktiven zu begegnen oder
sie zu überwinden, ist ihnen eine individuelle Ausgestaltung der
Selbstverwirklichung erheblich erschwert.

 

Gefühle der Frustration
begünstigen Hilflosigkeit und lassen Motivation, Antrieb und Selbstwirksamkeit sukzessive
schwinden. Abhängigkeiten treten in den Vordergrund. Bliebe in unserer professionellen
Zusammenarbeit mit den Betroffenen das eigene Rollenbild unreflektiert, so könnten
durch unsere Interaktionen durchaus Abhängigkeiten gefördert werden.  

 

Jegliche Formen von
hierarchisch dominanten, übermächtigen Strukturen - ob diese nun bewusst erkannt
oder nur subtil wahrgenommen werden - aus der sich die Betroffenen nicht
schaffen zu lösen, werden traumwandlerisch in sozialen Interaktionen
weitergereicht.

 

Daher ist es das Grundbestreben
unseres Dienstes
bewo bonn&rhein-sieg, eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, die auf Gleichberechtigung,
Respekt, Wertschätzung und Wohlwollen basiert. Es ist dafür wichtig, dass wir
uns im Miteinander in Transparenz, Reflektion und Offenheit schulen und gemeinschaftlich
Entscheidungen treffen, obgleich jeder von uns bereit ist, ein hohes Maß an
Eigenverantwortung zu tragen.

 

Unsere Idee ist es, die Situation, in der
sich jeder einzelne Betroffene, der sich vertrauensvoll an uns wendet, als eine
Projektarbeit anzusehen, die es gilt, gemeinschaftlich mit dem Betroffenen,
Ärzten und weiteren Unterstützern sowie uns als Team effizient auszugestalten.

 

 

 

3.   
Elemente des Gewaltschutzkonzepts

 

3.1 Risikoanalyse:

 

Wenn
wir eine Verständnis dafür schaffen, dass sämtliche Ausgestaltung von  sozialer Interaktion im menschliches
Zusammenleben und -sein auch die  Gefahr
der Ausuferung von  Macht,
Ungleichgewicht, Hierarchie und Dominanz bis hin zum Zwang in sich birgt, ist
uns schnell klar, dass wir, gerade wir, die sich mit benachteiligten Menschen
professionell auseinandersetzen wollen, ein Bewusstsein dafür entwickeln, wo
wir durch unsere Gesten, Sprache und Handeln gewaltig wirken oder gar Gewalt ausüben.

 

 

Unser Ziel ist es, im Vorfeld und ohne
Anlass, den eigenen Verantwortungsbereich unserer Zusammenarbeit im Team und
die Organisation
bewo bonn&rhein-sieg sowie das
Umfeld der Menschen, mit den wir zusammenarbeiten, gewaltfrei zu gestalten.

 

In
der Arbeit mit Klient:innen
finden wir unterschiedliche Situationen vor: Wir müssen unterscheiden zwischen
Begegnungen mit Klient:innen in seiner/ihrer eigenen
Häuslichkeit und der Begleitung der Klient:innen zu
Terminen, z.B. bei Ärzten, Ämtern oder für uns alltägliche Situationen wie
Einkaufen etc. Der Schutzraum der eigenen vier Wände ist in der Regel von
besonderer Bedeutung für uns alle. Es bedarf deshalb gerade dort einer erhöhten
Aufmerksamkeit. Grenzüberschreitungen können hier deutlich schneller von
manchen Klient:innen
wahrgenommen werden. Aber auch bei Begleitung zu Terminen außer Haus muss uns
immer bewusst sein, dass wir stets Unterstützung aber niemals Vormund sind.

 

Durch
Gespräche mit Klient:innen
arbeiten wir Situationen heraus, in denen sie sich übermächtigt
oder übergangen fühlen könnten. Dies können z.B. Situationen sein, in denen wir
ungefragt eine Gesprächsführung übernehmen, oder drängend die Selbstbestimmung
ignorieren.

 

Anhand von regelmäßigen Fallbesprechungen in
Teamsitzungen und Supervisionen geben wir die Möglichkeit, Verhaltensweisen und
Situationen zu reflektieren. Denn erst durch den regelmäßigen Austausch,
mindestens alle 14 Tage oder bei Bedarf, ist es möglich, uns für das Thema
Gewalt zu sensibilisieren. Zudem hilft uns die Handhabung einer Risikoanalyse
in allen Bereichen, unseren Blick zum Thema Gewalt offen zu halten, so dass wir
durch Aufklärung und Bewusstmachung präventiv handeln können. 

 

In der Zusammenarbeit mit hochvulnerablen
Menschen treffen wir ­­- bei genauem Hinsehen - fast täglich auf gewaltvolle
Situationen: Ob es depressive und lebensverneinende Gedanken sind, die sich bei
den Betroffenen bis hin zu Selbstverletzungen, Suizidgedanken oder
Suizidversuchen ausbreiten können oder Schuldgefühle, Zwangsgedanken und halluzinatorische
paranoide Episoden, die sich z.B. durch kommentierende befehlende Stimmen,
wahnhaften Verfolgungsideen und Wahnvorstellungen bis hin zu Wahngebäuden,
zeigen können.

 

Diese Erlebnisse werden von den Betroffen als
erheblich gewaltvoll und übermächtigend empfunden. Steigt dieses Empfinden an,
und der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, sich von dieser diffusen
Bemächtigung zu distanzieren, kann auch das Ausagieren seiner eigenen
Gewaltbereitschaft steigen. Dies birgt für uns als Leistungserbringer eine
Gefahr, die es gilt, frühzeitig zu erkennen, sodass wir für unsere Gesundheit
Sorge tragen können.

 

Daher ist es von größter Wichtigkeit für uns,
neben dem Fachwissen über die unterschiedlichsten Ausprägungen und die
Erscheinungsbilder einer chronischen psychischen Erkrankung oder
Suchterkrankung, auch die Frühwarnsymptome sehr ernst zu nehmen.

 

Es ist außerdem wichtig, dass wir im Umgang
mit den Betroffenen, wenn ihre Erkrankung exazerbiert, dieselbe Feinsinnigkeit
und Achtsamkeit aufweisen wie für uns selbst. Dabei sind Selbstüberschätzung
und Allmachtsideen der Leistungserbringer (...mir vertraut er/sie..., ich
schaff‘ das schon) nicht nur unreflektiert und unprofessionell, sondern auch
durchaus gefährlich.

 

Erkennen wir Hemmnisse und Blockaden bei den
Betroffenen nicht als für sie in diesem Moment noch unüberwindbare Situationen
an, wird Drängen von unserer Seite als Gewalt (Druck) wahrgenommen.

 

Können geplante und vorbereitete Termine von
dem Betroffen nun doch nicht umgesetzt werden, gilt es von unserer Seite darauf
zu achten, dass wir eine flexible Umgangsweise mit solchen Situationen pflegen.
Würden wir drängen oder Druck ausüben, entspränge dies aus einem eigenen
unreflektierten Rollenverständnis. („Mit mir schafft der/die
Klient
*in es, diese Situation zu bewältigen“. „Ich kann das!“ (unreflektierte
narzisstische Eigenanteile)

 

Halten wir an unseren Vorstellungen, Idealen,
moralischen Überzeugungen, Wertevorstellungen und Weltanschauungen fest,
bewerten wir indirekt die Meinung unseres Gegenübers, drängen ihm unser
Werteschema auf und üben uns in Intoleranz. Menschen mit Abhängigkeitsstrukturen
übernehmen diese Anschauungen unbewusst und das Fundament für eine dominante,
hierarchische Beziehungsstruktur ist gelegt. („Ich weiß wie es geht“, „so wie
du denkst, ist es falsch“…)  

 

In der Zusammenarbeit mit den Betroffenen
kommt es häufiger zu Gegenüberträgen, durch die nicht selten Bedürftigkeit,
Druck, Ängste und Aggression in uns wach werden. Reagieren wir unbewusst in
diesen Situationen und schaffen wir es nicht, dieses Zusammenspiel der
Interaktion frühzeitig zu erkennen, könnten wir mit übermäßigem Kümmern, Gegenwehr,
Ablehnung oder Unsicherheiten antworten.

 

Betrachten wir unserer Sprache und Gesten,
oder die von unserem Gegenüber, mit dem wir in Interaktionen treten, können wir
leicht erkennen, wie schnell Druck und somit Gewalt ausgeübt wird, durch:

1.   
übermäßiges Klagen, den Gebrauch von
Übertreibungen, um negative Gefühle auszudrücken

2.   
das Beschimpfen oder über eine Situation oder
andere Menschen schimpfen oder schlecht reden

3.   
Schimpfworte, Gewaltausdrücke, Anschreien

4.   
nicht antworten, nicht in den konstruktiven
verbalen Austausch gehen

5.   
stängiges Wiederholen, auf jemanden einreden
oder sich ständig beschweren und lamentieren

6.   
das wiederholte Abnehmen von Handlungen und
Handreichungen

7.   
zu dicht an sein Gegenüber herantreten

8.   
sich in der Wohnung ungefragt bewegen

9.   
„Sie muss“ / “Ich muss“

 

Gewaltfrei zu kommunizieren ist ein Lernfeld,
welches durch kontinuierliches Üben verfeinert werden kann und was auf der
Grundhaltung von Respekt und Würde fußt.

 

Es ist unser Ziel zu verstehen, dass Gewalt
auch aus einer Situation der Hilflosigkeit entstehen kann. Denkbar wäre z.B.
eine Situation, in der ein/e Klient:in aufgrund
paranoider Ideen irreale Ängste entwickelt und sie/er beginnt, laut zu schreien
und z.B. barfuß bei Minustemperaturen aus der Wohnung zu laufen – so wäre es
doch unserer Hilflosigkeit, die uns dazu verleitet, Gewalt auszuüben, indem wir
die Betroffenen vielleicht versuchen, am Arm festzuhalten, uns ihnen den Weg zu
stellen oder sie ggf. laut anzusprechen.

 

Seitens der Leistungserbringer ist es wichtig,
dass wir uns selbst mit unseren eigenen Warnhinweisen sehr ernstnehmen. Sind
wir in Situationen, die ein Unwohlsein, eine „mulmiges Gefühl“ oder gar Angst
in uns auslösen, ist es von höchster Wichtigkeit, dies sehr ernst zu nehmen und
ggf. die Situation zu verlassen.

 

Denn dann könnte es sein, dass es erst gar nicht
dazu kommt, dass wir erleben, wie Menschen, in denen sich eine
Gewaltbereitschaft entwickelt, verändern, Wie sich ihre Körperspannung und
somit ihre Körperhaltung und ihren Gesichtsausdruck verändert. Dass die Stimme
lauter und schriller wird oder der Betroffene ganz verstummt.

 

Wir verstehen die Risikoanalyse
als Grundlage des Gewaltschutzkonzepts. Sie ist als eine Präventionsmaßnahme zu
verstehen, als ein lebendiges Instrument, welches uns befähigen soll, frühzeitig
gewaltfördernde Momente und Situationen wahrzunehmen.

 

Denn nur so kann aufkommendes,
sich anbahnendes Gefahrenpotenzial frühzeitig realistisch und kritisch erkannt
und eingeschätzt werden. Wie vertiefen unseren verantwortungsvollen Umgang damit
und können auf die bereits erarbeiteten und
bestehende Schutzfaktoren zurückgreifen.

 

Unserer
Kernarbeit besteht in der Einzel -Bezugsbetreuung. Gerade bei dieser Form der
Zusammenarbeit ist es von äußerster Wichtigkeit, einen klaren Blick zu haben,
diesen zu bewahren und fortlaufend zu schärfen.

 

Bewo
bonn & rhein-sieg ist
ein sehr kleines Team. Desto wichtiger ist es, reflektierte Transparenz und
Offenheit zu pflegen. Neben den regelmäßigen Treffen in Arbeitskreisen und fachspezifischen
Zusammentreffen, nutzen wir die regelmäßigen 14-tägigen Teamsitzungen sowie die 8-wöchentlichen
Supervisionen, um kritische Situationen auf ihre Gewaltgefahr hin zu reflektieren.
Die Teamsitzungen sowie die Supervision terminieren wir zusätzlich
bedarfsorientiert.

 

Im
Team wurde ein Fragenkatalog (s. Risikoanalyse, Arbeitspapier, Anlage 2)
zusammengestellt, der uns helfen soll, kritisch und praxisnah unser
Gewaltschutzkonzept zu evaluieren.

 

Dieses
Arbeitspapier wird einmal von uns im Kollegenteam ausgearbeitet und andererseits
von den Klient:innen, wenn möglich,
unter Einbezug von Familie/ Freunden/ Vertrauenspersonen, Bezugsbetreuung  oder Kollegen/Kolleginnen.

Die
Fragen werden in Papierform ausgehändigt.

 

So
stellt bewo bonn & rhein-sieg
sicher, dass wir uns alle sukzessive mit dem Fragenkatalog und seinen Antworten
auseinandersetzen. Dabei motivieren wir nicht nur uns, sondern auch die Leistungsempfänger:innen, sich mit
diesem komplexen Thema gedanklich vertiefend zu beschäftigen.

Natürlich
verstehen wir das Arbeitspapier als eine Orientierungshilfe, welches
fortlaufend evaluiert, ergänzt und weiterentwickelt werden kann und soll.

Dabei
sind wir auf die Expertise jedes Einzelnen (Leistungesempfänger:inn/ Kolleg:innen)
angewiesen.  Alle im Gespräch
aufkommenden Fragestellungen werden festgeschrieben, gemeinsam eingeschätzt und
im Fragenkatalog ergänzt.

 

Durch
das Beantworten der Frage verschaffen wir dem Thema Gewaltprävention bewusst
eine Präsenz.

 

Das
Ergebnis entsteht durch die Auswertung der beantworteten Fragen. Im ersten
Schritt wird die Auswertung mit den jeweiligen befragten Akteuren durchgeführt.

Im
zweiten Schritt werden die Präventionsbedarfe im Team oder im Betreuungskontakt
zusammengetragen. Im dritten Schritt erarbeiten wir im Team oder auch in dem
Betreuungskontakt die passende Maßnahme, schreiben diese fest und leiten sie
ein.

 

Maßnahmen
könnten z.B sein:

·     
Hinzuziehen
von Fachstellen;  (Gewalt gegen Frauen/ Kinderschutz
/Jugendamt/Polizei/Rechtsanwalt/ gesetzliche Betreuer/Bereuungsbehörde

·     
Gemeinsames
Erarbeiten von Handlungsstrategien für den Betroffenen

·     
Bedarfsgenaue
Schulungen - und Weiterbildungen, welche verpflichtend sind und spätesten alle
zwei Jahre nachzuweisen sind:

 

Themen
könnten sein:

Nähe
und Distanz/ Deeskalation /wo fängt Gewalt an? Sensibilisierung für das Thema
Gewalt /gewaltfreie Kommunikation/Selbstfürsorge, Achtsamkeit,
Entspannungsübungen /Selbstbestimmung /Selbstschutz/meine Grenzen – deine
Grenzen / gesund im sozialen Beruf)

 

Die
Maßnahmen müssen auf Wirksamkeit kontrolliert werden, mit dem sehr klaren und
deutlichen Ziel:

·     
Gewaltsituation
frühzeitig erkennen,

·     
Eskalationen
abfedern und

·     
Schutzmaßnahmen
einleiteten

 

Die
Durchführung der Risikoanalyse mit Hilfe eines Arbeitspapiers wird regelmäßig
und wiederkehrend durchgeführt, spätestens alle zwei Jahre, jedoch immer nach
einem besonderen Vorkommnis

Alle, die mit bewo bonn & rhein-sieg
zusammenarbeiten, müssen bereit sein, unser Gewaltschutzkonzept anzuerkennen
und erhalten die strukturelle Information des Beschwerdemanagements schriftlich
ausgehändigt. 

 

 

3.2. Leitbild und Haltung:

 

Für bewo
bonn&rhein-sieg
bedeutet Gewaltschutz, im Rahmen der Zuständigkeiten und
Einflussmöglichkeiten die Risiken von Gewalt zu senken oder zur Beendigung
dieser hinzuwirken.

 

Bewo bonn&rhein-sieg
gesteht sich ein, dass
auch in unserem ausschließlich ambulanten Dienst Gewalt auftreten kann. Der Fokus
unsere Arbeit liegt auf Menschen mit sehr hoher Vulnerabilität, die meist
leider schon Gewalterfahrung vorweisen können.

 

Wir gestehen uns ein,
dass wir in der Zusammenarbeit mit diesen Personengruppen durchaus auch in
besonders schwierige und herausfordernde Situationen kommen können, welche zu
Überforderung oder Überlastung führen können. Es kann zu grenzüberschreitendem
Fehlverhalten kommen, welches von unserer Seite ehrlich anerkannt, transparent
gemacht und offengelegt wird.

 

Keinesfalls werden
Gewaltvorkommnisse tabuisiert, bagatellisiert oder abgesprochen. Jegliche
Gewaltvorkommnisse werden ernstgenommen und konsequent aufgeklärt.

 

Die Gewaltprävention
sowie der konkrete Umgang mit Gewaltvorkommnissen wird durch Analyse, Handlungsanweisungen
und Prozessbeschreibungen (im Anhang) strukturell und übersichtlich geordnet
und festgeschrieben.

 

Das Gewaltschutzkonzept
ist frei zugänglich und liegt in unseren Räumlichkeiten aus.

 

Unsere Klienten werden
bei Beginn der Zusammenarbeit über die Existenz des Gewaltschutzkonzepts
informiert und es wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

 

Die Existenz eines
Gewaltschutzkonzept allein kann weder die Mitarbeiter noch die
Leistungsempfänger oder die Organisation, unseren ambulanten Dienst selbst, vor
Grenzüberschreitungen oder Übergriffigkeiten schützen oder bewahren.

 

Daher ist es unser
Bestreben, dieses Gewaltschutzkonzept nicht nur regelmäßig von uns durch Unterschreiben
anzuerkennen, sondern auch in jährlichen Abständen zu evaluieren und zu ggfs.
anzupassen und zu verbessern. 

 

 

4.     Personalmanagement:

 

Den besten Schutz vor
Missbrauch und Gewalt bieten aufgeklärte und starke Menschen!

Daher gilt es, der
Personalentwicklung, Bildung und Aufklärung zur Prävention von Gewalt und
Missbrauch besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Alle aktuellen Mitarbeiter:innen sind im Besitz
eines Exemplars des Gewaltschutzkonzepts. Neu eingestellte Mitarbeiter:innen erhalten das Gewaltschutzkonzept
bei ihrer Einstellung.

 

 

4.1 Verhaltenskodex:

 

„Meine Freiheit endet
dort, wo deine Freiheit beginnt“

 

Das Thema Gewalt ist
immer auch verbunden mit dem Thema „Nähe und Distanz“. Nähe und Distanz hat
räumliche, soziale und damit auch emotionale Komponenten.

 

Nähe vermittelt emotionale
Zugehörigkeit, Vertrauen, Sympathie, Akzeptanz und Mitgefühl, macht aber auch
verletzlich. Distanz schützt vor physischen und psychischen Verletzungen.

 

Nähe und Distanz kann
man nicht durch absolute Werte definieren. Der „richtige“ Wert, das „richtige“
Verhältnis zwischen Nähe und Distanz wird immer über das individuelle eigene
Empfinden im Miteinander wahrgenommen und wird von vielen verschiedenen
Parametern beeinflusst. Wichtige Faktoren in zwischenmenschlichen Beziehungen
sind hier z.B.: Rolle, Sympathie, seelischer Zustand und allgemeine
Befindlichkeiten.

 

Grenzüberschreitungen kommen
immer dann zustande, wenn das Nähe- oder das Distanzempfinden des Gegenübers
nicht wahrgenommen bzw. nicht respektiert wird, egal ob bewusst oder unbewusst.

 

Im Umgang mit Menschen,
die mit den Folgen einer chronischen psychischen Erkrankung zu kämpfen haben –
ist besonders darauf Acht zu geben, dass wir einige hilfreiche Verhaltensregeln
in unserem Umgang fest etablieren:

 

Warnsignale erkennen

Gewaltsituationen
entstehen nicht plötzlich. Doch werden die ersten Anzeichen leicht übersehen.
Es ist aber wichtig, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu reagieren und die
Situation zu entschärfen. Je später unserer Reaktion, desto geringer sind die
Chancen auf Deeskalation.

 

Ruhig bleiben
Je ruhiger wir selber bleiben, desto größer ist die Chance auf eine positive
Einflussnahme. Wenn wir merken, dass wir unter Stress geraten, kann es helfen,
sich bewusst auf die eigene Atmung zu konzentrieren, sie nur zu beobachten,
nicht zu beeinflussen.

 

Kommunikation aufbauen

Sinnvoll ist es immer,
ein 4- Augen-Gespräch zu führen, um das Gefühl des Bedrängtwerdens
durch eine Gruppe zu vermeiden. Sollten mehrere Personen anwesend sein, bitten
wir sie, die Situation zu verlassen, aber weiterhin draußen vor der Tür in der
Nähe zu bleiben. Außerdem ist es wichtig, zur Schlichtung eine Person auszuwählen,
die die größte Akzeptanz genießt und am wenigsten selbst emotional betroffen
ist.

 

Es ist wichtig, jedes
Gefühl der Bedrohung zu vermeiden. Der/die Klient*in
darf sich durch unsere Körperhaltung weder herausgefordert noch bedroht fühlen.
Dominantes oder provokatives Verhalten muss unbedingt vermieden werden. Das
betrifft sowohl Mimik, Gestik als auch Stimmlage. Auch nonverbale Signale
können schnell einen Erregungszustand verstärken.

 

Aufmerksamkeit

Hoch vulnerable Menschen
reagieren in Stresssituationen meistens sehr sensibel und manchmal auch
unkontrollierbar. Wir versuchen deshalb in ständigem Kontakt zu bleiben.
Wenigstens aus dem Augenwinkel sollten wir Bewegungen noch wahrnehmen können,
damit wir uns im Notfall vor einem Angriff schützen können.

 

Distanz halten, Augenkontakt

Jeder Mensch braucht einen unterschiedlich großen Individualabstand, um
sich nicht bedrängt zu fühlen. Es ist in diesen Situationen wichtig, zu große körperliche
Nähe oder gar Berührungen zu vermeiden.

 

Stattdessen stellen wir Augenkontakt her, der aber gleichfalls niemals zu
aufdringlich oder „bohrend“ sein darf. Also, lieber öfter kurzen Augenkontakt
herstellen und wieder loslassen.

 

Gelassen bleiben

Verbale Aggression
lassen wir an uns abgleiten, sehen sie immer unter dem Aspekt des gefühlten „Unglücklich-sein“
des Gegenübers. Das bedeutet aber auch genauso, dass wir diese Gefühle ernst
nehmen und nicht belächeln.

 

Es ist wenig hilfreich,
einem aufgewühlten Menschen zu raten, er solle sich beruhigen. Wir signalisieren
stattdessen unserer Sorge und auch ggfs. unsere Angst und vermitteln den aufrichtigen
Wunsch zu helfen.

 

Respektvoller und wertschätzender Umgang

Der Klient/ die Klientin
befindet sich vermutlich in großer innerer Not und läuft Gefahr, die Kontrolle
zu verlieren. Trotzdem bemüht er/ sie sich um Beherrschung. Dies erkennen wir
an, ohne uns zu überfordern.

 

Keine Abhängigkeiten schaffen
Leider erfahren wir
immer wieder, dass es einer Vielzahl der Menschen, die sich an uns wenden,
nicht bewusst ist, welche Rechte und Pflichten es in unserer bevorstehenden
Zusammenarbeit gibt.

 

Nicht selten haben die
Betroffen die Vorstellung, dass der Leistungserbringer eine Generallösung für sämtliche
Probleme und Fragestellungen hätte.

 

Würden wir diese
Grundannahme nicht schon von Beginn der Zusammenarbeit reflektierend betrachten
und bereits in den Erstkontakten diese Vorstellung ausräumen, entwickelten sich
traumwandlerisch Erwartungen und Abhängigkeiten zwischen Leistungsempfänger und
Leitungserbringer, welche durch jeden weiteren Kontakt verstärkt würden.

 

Schon in den
Erstkontakten wird unser Gedanke der Gleichheit klar formuliert. Wir klären den
Leistungsempfänger sehr deutlich darüber auf, dass sich unsere Aufgabe als Hilfestellung
zur Zielerreichung definiert, mit dem Fokus, Autonomie, Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu erlangen.

 

Uns ist es wichtig, dass
die Leistungsempfänger unseren Betreuungsvertrag, der die Grundlage unserer
Zusammenarbeit ist, nicht nur unterzeichnen, sondern sich auch darin auskennen,
sodass ihnen das Beschwerdemanagement ebenso klar ist wie die Möglichkeit einer
Beendigung der Zusammenarbeit.

.

 



 

4.2 Bewusste Personalauswahl

 

Bewo bonn&rhein-sieg
legt sehr viel Wert bereits bei der Auswahl
des Personals in den Bewerbungsgesprächen sowie beim Hospitieren, durch
gezieltes Nachfragen zu prüfen, ob die Einstellung, die Haltung und das
Grundverständnis der Bewerber:innen
unserem Gewaltschutzgedanken entsprechen. Wir versuchen, uns ein realistisches
Bild der Bewerber:innen zu
machen. Wir nehmen uns Zeit in Vorstellungsgesprächen und selektieren bereits Bewerber:innen durch die Vita und
die grundlegende Idee des Rollenverständnisses und die Bereitschaft zur
Selbstreflektion. Die fachliche Eignung von Bewerbern lassen wir uns durch
entsprechende Zeugnisse und Fortbildungsnachweise belegen. Sie ist eine
selbstverständliche Voraussetzung, die sich aus unserem Betreuungsauftrag
ergibt.

 

Wir klären die Bewerber:innen über unseren
Gewaltschutzauftrag auf, verweisen auf unseren Verhaltenskodex, der dem
Arbeitsvertrag beiliegt und als verpflichtenden Grundlage des gewaltfreien
Handels von allen  Mitarbeiterinnen verlangt
wird und unterzeichnen werden muss.

 

Ob für unsere aktuellen Mitarbeiter:innen oder die Kolleg:innen, die zukünftig mit uns im ambulanten Dienst bewo
bonn&rhein-sieg
zusammenarbeiten werden: Das Anerkennen unseres
Gewaltschutzkonzeptes  ist unumgänglich
und verpflichtend. Dazu nutzen wir unsere Verpflichtungserklärung „Selbstverpflichtung“
(Anhang 1)

 

Ein aktuelles erweitertes
Führungszeugnis muss vorgelegt werden. 

 

 

4.3 Klärung von personeller Zuständigkeit

 

Ohne ein wohlwollendes,
vertrauensvolles und verständnisvolles Miteinander wird es nicht möglich sein, einen
transparenten und ehrlichen Umgang mit Verfehlungen und Fehlverhalten zu haben.
 

 

Frau Marion Wittig wird
als Vertrauensperson innerhalb der Organisationsstruktur
bewo bonn&rhein-sieg benannt. Eine männliche
Vertrauensperson können wir nicht vorhalten, da aktuell kein Mann bei uns
mitarbeitet.

 

Zudem hat jeder
Mitarbeiter die Möglichkeit, in Einzel-Supervisionen kritische
Gewaltvorkommnisse anzusprechen. Dabei kann ein/e Supervisor:in des Vertrauens gewählt
werden.

 

 

4.4. Regelungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung

 

Die Zuständigkeit für
das Fortbildungsmanagement liegt bei der Inhaberin und Leitung, Frau Elke
Uhrmacher. Die Präventionsberatung übernimmt Frau Marion Wittig.

 

Hierzu können auch
externe Beratungspersonen hinzugezogen werden. Die Mitarbeiter:innen von
bewo
bonn&rhein-sieg
haben bereits und werden auch in Zukunft an Schulungen zur
Gewaltprävention und Deeskalation teilnehmen mit Fortbildungsangeboten zur
fachlichen Weiterbildung und zur Auseinandersetzung mit Fragen der beruflichen
Rolle (z.B. zum Spannungsfeld von Fürsorge und Selbstbestimmung, Umgang mit
Nähe und Distanz).

 

Für eine erfolgreiche
Arbeit ist unser ambulanter Dienst darauf angewiesen, eine tragfähige
Beziehungsebene mit den Leistungsberechtigen herzustellen, ohne sich in die
Gedanken und Emotionen des Gegenübers einweben zu lassen. Neben den 14-tägigen
Teammeetings sind externe Supervisionen alle 3 Monate der Grundpfeiler für einen
Abgleich des eigenen Handelns und der persönlichen Weiterentwicklung.

 

Die durchgeführten
Maßnahmen werden dokumentiert.

 

5.   
Prävention durch Reflektion und Deeskalation:

 

Die Grundhaltung des
Teams von
bewo bonn&rhein-sieg
ist wohlwollend und zugewandt.

Somit können wir Beziehungsebenen
untereinander erarbeiteten – die es jedem von uns möglich machen, offen, ohne
Scham, ohne Unwohlsein oder gar Ängste kritische, übergriffige und gewalttätige
Arbeitssituationen anzusprechen.

 

Unsere Teamarbeit ist
vertrauensvoll, so dass keiner von uns Sorge haben muss, dass erlebte
Erfahrungen in der Beziehungsarbeit bagatellisiert, heruntergespielt oder
verharmlost werden. Unser Ziel ist es, im Team konstruktive Lösungen zu
erarbeiten, die wir zu unseren angewandten Deeskalationsstrategien als
Handwerkszeug nutzen können. 

 

 

Deeskalationsstufe I:

Gewalt und Aggression frühzeitig begegnen.

Häufig entstehen Gewalt und Aggression aus einem Gefühl der
Ohnmacht.

 

Deshalb wäre die erste
Frage: Lassen sich wiederkehrende Situationen und Umstände bestimmen, in denen
der Betroffene sich regelmäßig aggressiv zeigt? Wie können sie verändert und
„entschärft werden“ Und welche Maßnahmen können im Vorfeld eingeleitet werden,
um die Situation – sollte sie nicht vermeidbar sein – für den Betroffenen
akzeptabler zu machen?

 

Deeskalationsstufe
II:

Das aggressive Verhalten verstehen!

 

Aggressive
Verhaltensweisen eines Menschen haben immer einen Auslöser und einen
Beweggrund. Angst vor Kontroll- und Autonomieverlust, nicht verstanden zu
werden, Überforderung, Existenzängste oder dunkle Gedanken und Phantasien können
Auslöser aggressiven Gewaltverhaltens sein. In jedem Fall ist es hilfreich,
immer erst mit Verständnis zu reagieren. Schon allein das Gefühl, ernstgenommen
zu werden, kann sehr deeskalierend wirken.

 

Deeskalationsstufe III:

Aggressivem Verhalten wirkungsvoll begegnen

 

Aggressives Verhalten
löst bei dem Gegenüber ein Gefühl der Angst, Empörung oder Kränkung aus. Es
fällt schwer, sich emotional davon abzugrenzen. Trotzdem ist es wichtig, Ruhe
zu bewahren. Hilfreich ist ein bereits im Vorfeld gefasster Plan, denn häufig
laufen Konflikte nach einem bestimmten Muster ab, das es zu erkennen und zu
durchbrechen gilt. Die im Anschluss beschriebenen Grundregeln der Deeskalation
können dabei helfen. Sollte es trotz allem zu einer bedrohlichen Situation
kommen, verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie Hilfe.

 

Etablierung
einer
Reflektionskultur

 

Wir haben als einen
weiteren Baustein der Selbstreflektion kurze Meditationseinheiten von ca. 10
Minuten etablieren können,
womit wir unsere
kollegialen Zusammentreffen beginnen.

 

Regelmäßige Einzel –
oder Team-Supervisionen zum Thema Gewalt, durch die wir uns unsere
Interaktionen und ihre Auswirkungen selbstkritisch betrachten und hinterfragen
können, helfen uns, eigene Handlungsstrukturen und Denkmuster zu erkennen und
aufzubrechen.

 

Jeder von uns bekommt außerdem
die Möglichkeit zu Einzel-Supervisonssitzungen.

 

Um das Grundwissen und
die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt präsent zu halten, werden wir auch
weiterhin Fort- und Weiterbildungen zu diesem Thema besuchen. Wir streben hier ein
3-jähriges Intervall an.

 

 

6.   
Beschwerdeverfahren

 

Jedem Hinweis auf
gewaltsames Verhalten wird nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt! Im
Prozess der Aufklärung sind größtmögliche Sorgfalt und Diskretion geboten.
Dieser Prozess obliegt Frau Uhrmacher. Um Gewalt zu verhindern, muss diese
offen angesprochen werden können. Daher ist uns ein offener, unkomplizierter und
ernsthafter Umgang mit Gewaltbeschwerde-Meldungen sehr wichtig.

 

Beschwerden und Kritik werden
von uns als eine Möglichkeit zur Verbesserung gesehen. Dies gilt in der
Organisationsstruktur unseres ambulanten Dienstes ebenso wie in der engen
Zusammenarbeit mit den Leistungempfänger:innen,
ihren Angehörigen und den weiteren Personen in Schnittstellen (Behörden, gesetzliche
Vertreter, Ärzte usw.).

 

Mit dem Abschluss des
Betreuungsvertrages wird der/die Leistungsempfänger:in
darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt, Gewaltvorkommnisse direkt und
natürlich anonym zu äußern:

 

·      Unmittelbar an die Bezugsbetreuung
oder an die Geschäftsführung, Frau Elke Uhrmacher (via Gespräch Face to
Face/Ear to Ear, E-Mail)

·      Anonym und formlosdurch eine
schriftliche Mitteilung (via Post in unseren Briefkasten)

·      An die zuständigen
Beschwerdestellen beim LVR.

 

Zudem haben wir eine Beschwerdekiste im Wartebereich unseres Büros aufgestellt,
in die jeder Mitarbeiter und Klient:inn
die Möglichkeit hat, unkompliziert Gewaltvorkommnisse zu melden sowie
Beschwerden zu äußern. Jedoch ist auch ganz unkompliziert unser Briefkasten
dafür zu nutzen.

 

Jede Mitarbeiterin und jeder Klient:inn
 wird über die Existenz unserer „
Beschwerdekiste“ informiert. Die Zuständigkeit der Verwaltung unserer
Beschwerdekiste wird monatlich zwischen Frau Wittig und Frau Uhrmacher
gewechselt.

Die eingehenden Beschwerden werden umgehend im nachfolgenden und zeitnah
im Team besprochen. Ggf. wird eine Einzel – oder Fall-Supersivision als lösungsorientierte Strategie mit
einbezogen.

 

Bewo bonn&rhein-sieg hat äußerst flache
hierarchische Strukturen und ist allein durch Zuständigkeiten organisiert. So gilt
der Umgang mit Gewaltverdachtsmomenten oder Gewaltvorkommnissen für jeden
gleichermaßen.

 

Gibt es Hinweise auf
Gewaltverdacht oder gar konkrete Hinweise auf Gewaltvorkomnisse,
gilt es diese zu melden.

 

Weitergeleitet wird die
Meldung unverzüglich telefonisch und/oder unter der Nutzung des Formulars
„Besonderes Vorkommnisse“ an die Geschäftsführung und Leitung, Frau Elke
Uhrmacher.

 

Bestehen Anhaltspunkte
dafür, dass Frau Uhrmacher selbst verstrickt sein könnte, sollte umgehend die
Beschwerdestelle des Landschaftsverbandes informiert werden. Auch dafür wird
das Formular „Besonderes Vorkommnis“ genutzt, welches ausschließlich via E-Mail
an:

Besonderes-Vorkommnis-SGBIX@lvr.de versandt wird

 

Alle ergriffenen
Maßnahmen sind nachvollziehbar und sorgfältig dokumentiert.

Jedes Gespräch hat in
einer die Würde achtenden Atmosphäre stattzufinden!

 

 

6.1 Globale Betrachtung

 

In der Zusammenarbeit
mit Betroffenen treffen wir ebenso auch auf deren Angehörige und Freunde.
Häufig sind diese Beziehungsstrukturen erheblich belastet und nicht selten
geraten wir durch unsere Zusammenarbeit mit den Betroffenen in konfliktreiche
Situationen, die mitunter viel Gewaltpotenzial haben.

 

Unserer Aufgabe ist es
hier, unseren systemischen Blick zu erhalten und ihn zu fördern, um auch die
Gewalt an Dritten erkennen zu können und den Opfern Schutzmöglichkeiten
anzubieten. Dabei haben wir einen besonderen Blick auf Frauen und Kinder, die um
ein Vielfaches häufiger Gewalt ausgeliefert sind als Männer.

 

 

 



 

7.   
Gewalt – Verdachtsfälle Konkrete Handlungsanweisungen, wenn
es zu Gewalt gekommen ist

 

Sollte es trotz aller präventiver
Bemühungen leider doch zu Übergriffigkeiten und Gewalthandlungen gekommen sein,
gilt es, dieser Situation besonnen, transparent, entschieden und systematisch
zu begegnen. Dabei sind alle Maßnahmen verantwortungsvoll und im Rahmen des
geltenden Rechts zu gestalten. Die einzelnen folgerichtigen Schritte sowie die
einzuhaltende Meldekette werden in der Prozessbeschreibung „Handeln bei Gewalt
und Missbrauch_BU“ dargelegt.

 

Dieser Prozess gilt für
alle Situationen und für alle Betroffenen gleichermaßen.

 

Bei der Analyse der
Gewaltsituation ist ihrer Entstehung immer besondere Aufmerksamkeit zu widmen:
Handelt es sich beispielsweise um Auswirkungen struktureller Gewalt oder um
krankheitsbedingte Impulsdurchbrüche? In die Bewertung fließen die Grenzen der individuellen
Zumutbarkeit ein.

 

Jedem Hinweis auf
gewaltsames Verhalten wird nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt! Im
Prozess der Aufklärung sind größtmögliche Sorgfalt und Diskretion geboten.
Dieser Prozess obliegt Frau Uhrmacher.

 

Alle ergriffenen
Maßnahmen sind nachvollziehbar und sorgfältig zu dokumentieren.

Jedes Gespräch hat, wie
schon erwähnt, in einer Würde achtenden Atmosphäre stattzufinden!

 

Zudem sind alle
Maßnahmen mit dem Ziel des Schutzes der betroffenen Personen zu gestalten und
durchzuführen!

 

Zu Beginn des
Aufklärungsprozesses sind keine Vermutungen über Wahrheitsgehalt oder
Wahrscheinlichkeit der Anschuldigungen zu treffen. Manchmal erweisen sich die
geäußerten Vermutungen, Vorwürfe oder Verdachtsmomente als haltlos und der
Schaden für aufgebaute Vertrauensverhältnisse, aber auch für den Ruf der
beteiligten Personen kann kaum wieder rückgängig gemacht werden. Dies gilt für
Mitarbeitende wie Klienten gleichermaßen!

 

Mitarbeitende, die
Kenntnis über mögliche Fälle von Gewalt haben oder erhalten, müssen
unverzüglich Frau Uhrmacher über die Verdachtsmomente informieren. Klient:innen werden nachdrücklich
um die Weitergabe ihrer Wahrnehmungen oder Beobachtungen gebeten.

 

Weitergeleitet wird die
Meldung unverzüglich telefonisch und/oder unter Nutzung des Formulars
„Besonderes Vorkommnis“ an die Geschäftsführung, Elke Uhrmacher.

 

Bestehen Anhaltspunkte
dafür, dass Frau Uhrmacher selbst verstrickt sein sollte, würde umgehend die
Beschwerdestelle des Landschaftsverbandes informiert werden. Auch dafür wird
das Formular „Besonderes Vorkommnis“ genutzt.

 

Sofortige
Maßnahmen

Für die betroffenen
Personen ist es nach einem (vielleicht auch nur vermeintlichen) Übergriff eine
Zumutung, weiter zusammenarbeiten zu müssen. Als Sofortmaßnahme ist daher eine
Trennung von beschuldigender und beschuldigter Person vorzunehmen. Dabei ist
immer sicherzustellen, dass den Betroffenen eine entsprechende Beratung und
Interessenvertretung an die Seite gestellt wird.

 

Zu einer klaren
Positionierung gegen Gewalt gehört im Falle eines Falles die Strafanzeige, also
die Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörde. Der Verzicht auf eine Mitteilung bedarf
einer genauen Dokumentation in Anlage 4 „Verzicht auf Strafverfolgung“, die von
dem mutmaßlichen Opfer zu unterzeichnen ist.

 

Von Seiten der
beratenden Mitarbeitenden muss in der Begleitung eines Opfers immer die
Möglichkeit einer Anzeige benannt werden und es darf keinesfalls auf einen
Verzicht hierauf hingewirkt werden. Der Landschaftsverband Rheinland ist über
die Einschaltung der übrigen Behörden zu informieren. Besteht eine
Zusammenarbeit bei den Klienten mit rechtlichen Vertretungen, ist der/die rechtlich
Betreuende zu informieren, es sei denn, er oder sie wäre ebenfalls involviert.

 

In Fällen vermuteter
Kindeswohlgefährdung ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, unverzüglich das
zuständige Jugendamt des Stadtbezirkes oder und die Abteilung „Kinderschutz“ zu
involvieren.

 

Sollte es zu
Übergriffigkeiten kommen, durch die einer aus unserem Team eine körperliche
oder seelische Gewalt erlebt, ist seine wohl wichtigste Aufgabe, umgehend für
Selbstschutz zu sorgen. Die konkrete Informationskette, die angestoßen wird,
sobald wir als Leistungserbringende Gewalt erfahren, ist in unserem Qualitätsmanagement
verankert.

 

Dort findet man die Handlungsanweisung:
Gewaltprävention_Leistungserbringer*in  mit den
entsprechenden Dokumenten.

 

Damit wir uns in einem
solchen Falle stringent orientieren können, ist in unserem Qualitätsmanagement
eine passende Handlungsanweisung: „Gewaltprävention_Leistungsempfänger*in mit den zugehörigen
Dokumenten hinterlegt.

 

Sollte die Evaluation
der Gewaltsituation von einem/einer Kolleg:in aus
unserem Team an eine/n Leistungsempfänger:in ergeben,
dass die Gewaltbereitschaft auf unprofessionellen Umgang oder durch ein inhumanes
Menschenbild zurückzuführen ist und der/die Kolleg*in diese Ansicht nicht teilt
und nicht gewillt ist, daran Änderungen vorzunehmen, ist eine weitere
Zusammenarbeit in unserem
bewo bonn&rhein-sieg-Team nicht mehr tragbar.

 

 

8.   
Kooperationen:

 

bewo bonn& rhein-sieg
steht in Kooperation mit Kuhring Betreuung. Zudem kooperiert unser ambulanter
Dienst mit dem Malteser-Johanniter Johanneshaus gGmbH, der Diakonie Bonn, dem
Arbeiter Samariter Bund (ASB) Rhein Sieg, Caritas Bonn, der Gemeindepsychiatrie
Bonn & Rhein Sieg, Betreutes Leben.

 

Wir
stehen im regelmäßigen Fachaustausch mit den LVR Kliniken Bonn und den
niedergelassenen Psychiatern und Hausärzten in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Es
besteht Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde Bonn sowie die tragfähige kooperative
Zusammenarbeit mit gesetzlichen Berufsbetreuer:innen.
Die Zusammenarbeit mit Justiz und Polizei wird bei Notwendigkeit genutzt.
Kontakte zu Polizeistationen in einigen Stadtteilen bestehen bereits.

 

 

Der
enge Kontakt zum Jugendamt bzw. dem einzelner Bezirksjugendämtern in Bonn und
dem Rhein-Sieg-Kreis besteht. Der Zugang zu den Kollegen der Abteilung
Kinderschutz sind bekannt und geläufig, ebenso der Kontakt zum Kinderschutzbund
e.V. Es gab in der Vergangenheit bereits Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle
gegen sexualisierte Gewalt.

 

Uns
ist es wichtig, durch persönliche Kontakte die Kooperationsarbeit unkompliziert
und zügig zu gestalten. Dabei ist das Kennen der passenden Ansprechpartner:
innen aus den unterschiedlichsten Bereichen von großem Wert und Nutzen.

 

Die
Vielfalt der Kooperationspartner:innen
wird uns erst deutlich, indem wir uns mit dem Gewaltschutzthema vertiefend
beschäftigen. Aufklärung und Präventionsarbeit ist von größter Wichtigkeit.
Daher ist es unser Wunsch, durch Fort - und Weiterbildung unser Wissen
fortwährend zu vertiefen. Nur so ist es uns mit unserem ambulanten Dienst bewo bonn&rhein-sieg möglich, Gewaltmomente frühzeitig zu erkennen,
anzusprechen, abzuwenden, vorzubeugen und hilfreich unterstützend und schützend
den Menschen zur Seite zu stehen.

(Anlage
4)

 

 

9.     Transparenter Umgang / Systemcontrolling

 

Eine
Gewaltschutzkonzept lebt erst durch seine tatsächliche Umsetzung.

 

Bewo bonn&rhein-sieg ist ein kleiner ambulanter Dienst mit
sehr flacher hierarchischer Struktur. Mir als Geschäftsführerin und Leiterin
ist es sehr wichtig, dass ein wertschätzender, wohlwollender und achtsamer
Umgang zwischen uns als Mitarbeitern und den Menschen, mit denen wir
zusammenarbeiten, dauerhaft gepflegt wird.

 

Das
Bestreben der freiwilligen Selbstreflektion- und Kontrolle von allen Mitarbeitenden
ist mir von größter Wichtigkeit. Die Situationen mit Abstand zu betrachten, die
Dinge zu sehen, sie anzusprechen und angemessen darauf zu reagieren, ist das
wesentliche Element zur Weiterentwicklung und dauerhaften Implementierung einer
achtsamen Kultur.

 

Die
Idee von flachen hierarchischen Organisationsstrukturen ist die, dass die
Mitarbeitenden ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und
Freiheit in ihrer täglichen Arbeit haben. Dies könnte wiederum leicht bei den
Mitarbeitenden in der 1:1-Betreuung zu einer Eigendynamik führen, sodass Überforderung,
Entgrenzung im Verhalten, überbordendes und überfürsorgliches Verhalten,
Allmachtsideen, Machtmissbrauch und Abschottung entstehen könnten. Dabei ist zu
beachten, dass psychisch und suchterkrankten Menschen bereits erhebliche Beziehungsschwierigkeiten
erlebt haben und diese ggf. auch in der aktuellen Zusammenarbeit mit uns im
Vordergrund stehen und forciert werden könnten.

 

Uns
müssen diese Spannungsfelder bewusst sein, so dass wir die mit uns zusammenarbeitenden
Leistungsempfänger aber auch uns selbst davor schützen können, in die o.g.
Verhaltensmuster zu entgleiten. Kontakt, Offenheit, Transparenz und das Eingestehen
von Verfehlungen ist die Basis dafür.

 

Wir
treffen uns spätestens alle 14 Tage persönlich im Team. Zudem telefonieren wir
wöchentlich miteinander. Wir besprechen Probleme in der Zusammenarbeit mit den
Einzelnen, reflektieren diese und spiegeln einander unsere Verhaltensmuster. Angesprochene
Probleme werden verfolgt durch erneutes Aufgreifen und Nachhaken in den folgenden
Teamsitzungen.

 

Als
ein Merkmal unseres professionellen Handelns lassen wir unserer Arbeit auch
durch Außenstehende überprüfen, um uns kritisch zu reflektieren. Dafür nutzen
wir Supervisionen und Arbeitskreise. Unser Ziel ist es, kein so genanntes „geschlossenes
System“ zu werden, sondern ein Dienst zu sein, der stets in der Lage ist, kritisch
sich selbst zu beleuchten und besondere Vorkommnisse angemessen und im Sinne unseres
Gewaltschutzkonzepts aufzuarbeiten.

 

Jeder
Verdacht von Gewaltmomenten oder Vorkommnisse sind von mir als Leitung zu
verfolgen, zu dokumentieren und strukturell nachzuvollziehen.

 

Sollte
ich selbst in Gewaltmomente involviert sein, ist entsprechend von meiner
Kollegin, Frau Marion Wittig, zu verfahren. Sie hat jederzeit die Möglichkeit,
sich an unseren Kooperationspartner „Kuhring Betreuung“ zu wenden.

 

Unsere
Prozessbeschreibungen liegen anbei. In jährlichen Abständen werden wir diese
Prozesse im Team überprüfen und an neue Erkenntnisse und Erfahrungen angepasst.

 

 

 

10.              
Gewaltschutz
in leichter Sprache

 

Manche Menschen erleben Gewalt.

Besonders oft erleben Menschen Gewalt, die psychisch erkrankt
oder suchterkrankt sind.

 

Beispiele von Gewalt:

 

  • Menschen
    werden körperlich verletzt.
    Beispiele:
    ein Mensch wird geschlagen, getreten oder eingesperrt. Oder wenn man
    jemanden etwas wegnimmt.

 

  • Menschen
    werden seelisch verletzt.
    Beispiele:
    ein Mensch wird beschimpft, angeschrien oder beleidigt: „Du machst nie
    etwas richtig!“ „Du bist nichts wert!“ „Du bist ein Versager!“
  • Oder man spricht
    nicht mehr mit dir oder antwortet dir nicht mehr.
  • Vielleicht musst
    du ständige Streitigkeiten aushalten und miterleben, von Menschen, die dir
    nahe sind.

 

 

Es gibt
auch sexualisierte Gewalt.
Beispiele: eine
Person wird sexuell bedrängt, mit Worten, Bildern, Videos. Oder einfach
berührt, angefasst oder aufgefordert, einen anderen zu berühren oder anzufassen
oder wird zum Sex gezwungen.

 

 

Niemand darf einem
anderen Gewalt
antun, und jeder hat das RECHT, sich vor Gewalt zu
schützen!!!

 

 

Dabei hilft Bewo bonn&rhein-sieg. Denn es ist auch unsere Aufgabe,
Menschen vor Gewalt schützen.

 

Daher müssen Frau Uhrmacher und Frau Wittig ganz genau
überlegen und aufschreiben, ob jemand Gewalt erlebt hat.

Dazu haben wir Fragen auf einen Zettel aufgeschrieben, die
du mit uns oder mit Freunden und Bekannten oder einem Menschen, zu dem du viel Vertrauen
hast, beantworten kannst.

Die Fragen helfen dir dann, besser zu erkennen, ob du
Gewalt erlebst.

Wir können dir auch helfen, die Fragen zu beantworten.

 

Wenn du Gewalt erlebt hast, aber nicht jetzt darüber
sprechen möchtest, gibt es bei uns im Büro eine kleine Kiste.

 

In diese Kiste kannst du uns einen Zettel einwerfen.
Schreib einen Zettel und werfe ihn hier ein. Das geht vielleicht leichter. Auch
ohne deinen Namen zu nennen.

 

Du darfst nie denken, dass es nicht wichtig ist, darüber zu
sprechen oder es aufzuschreiben!!

 

 

Ansprechpartner:

Du kannst aber auch immer jemanden anrufen oder email / sms /schreiben
.

Frau Uhrmacher :  0177 521 687 uhrmacher@bewo-bonn.de

Frau Wittig: 01590 6392281 wittig@bewo-bonn.de

 

Wir arbeiten mit Kuhring Betreuung zusammen,

Frau Rekunov: 0171 6885032
buero@kuhring-betreuung.de

 

Dort kannst du auch anrufen: 

Oder auch beim LVR direkt: 0221 809 2255

 

 

 

Wir helfen dir dann!!

Auch wenn du Gewalt wo anders sehen musst, ist das Gewalt!

Oder wenn du dich von uns nicht gut behandelt fühlst. Wenn
du nicht mit uns darüber sprechen möchtest, dann ruf doch bitte die Kollegin

von Kuhring- Betreuung an, Frau Rekunov.

 

Es gibt unterschiedliche Stellen, wo wir gemeinsam hingehen
können.

·     
Gewalt
gegen Frauen

·     
Kinderschutz

·     
Jugendamt

·     
Polizei

·     
Rechtsanwalt

·     
gesetzliche
Betreuer

·     
Betreuungsbehörde

·     
Pyschiater

 

Du
kannst dann lernen, dich oder auch andere zu schützen.

Dafür
gibt Kurse oder Unterricht.

 

 

Gewalt macht uns krank

 

 

Viele Informationen zum Thema Gewalt in leichter Sprache
findest du hier:
www.benundstella.de

 

https://beratung-bonn.de/leichte-sprache/

 

 

 

 

 

 

 

11.              
Anhänge:

 



 

Anhang 1

 

Selbstverpflichtung

 

Mein
Grundgedanke ist es, jedem Menschen mit demselben Respekt, derselben Wertschätzung
und Achtsamkeit zu begegnen, welche ich mir auch für mich selbst erwünschen
würde. 

 

In
meiner Arbeit achte ich im höchsten Maße auf das Einhalten von persönlichen
Grenzen, der Privat- und Intimsphäre und den individuellen persönlichen Raum meines
Gegenübers.

 

Ich
achte auf die Rechte und Pflichten und unterstütze den/die
Klient
*in bei der Wahrung seiner/ihrer Persönlichkeitsrechte.

 

In
meiner Kommunikation bemühe ich mich um Achtsamkeit und eine Wortwahl ohne
Diskriminierung.

 

Eine
wertschätzende und schützende Balance von Nähe und Distanz ist mir präsent. Meine
Aufmerksamkeit ist zudem auf aufkommende Konflikte ausgerichtet.  

 

Ich
bin bereit, meine professionelle Rolle stets zu reflektieren, mit dem Ziel,
meine eigene Machtstellung und Grundhaltung regelmäßig hinsichtlich der
Gewaltrisiken zu hinterfragen. 

 

Ich
habe das Gewaltschutzkonzept gelesen und verpflichte mich es anzuerkennen.

 

Jede
Art von Gewalt, die ich miterlebe oder erfahre, werde ich unverzüglich den zuständigen
Ansprechpartner*innen mitteilen.

 

 

 

 



Anhang 2

Risikoanalyse
Arbeitspapier:

 

TEAM bewo bonn & rhein-sieg:

 

1.   
Welche
Grenzüberschreitungen sind in unserem Arbeitsbereich schon passiert?

 

2.   
Wo
sehen wir Risiken, die zu Grenzüberschreitungen führen können?

 

3.   
Welche
Schritte unternehmen wir, um Grenzüberschreitungen zu vermeiden?

 

4.   
Welche
Ressourcen und Rahmenbedingungen brauchen wir, um Gewalt zu minimieren?

 

5.   
Gibt
es Regeln für den angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz?

 

6.   
Sind
diese Regeln ggf. den Klient:innen bekannt?

 

7.   
Wie
sichtbar und wertschätzend ist jeder einzelne von uns mit seiner Arbeit ?

 

8.   
Werden
bei der Ausarbeiteung der Förderplänen bzw. im persönlichen Gepräch  auch Fragen zur Sexualität und zum Erkennen
sexualisierter Gewalt berücksichtigt?

 

9.   
Entstehen
bei der Arbeit besondere Vertrauensverhältnisse, und wie kann vorgebeugt
werden, dass diese nicht ausgenutzt werden?

 

10. Wie könnten diese Vertrauensverhältnisse
aussehen?

 

-      
Was ist zu
vertraut/ zu nah ?

 

11. Wie werden Regeln aufgestellt und
entwickelt?

 

12. Welche Beteiligungsmöglichkeiten haben
die Klient:innen bei der Entwicklung der Regeln?

 

13. Werden alle gleich behandelt?

 

14. Wie wird mit Regelverstößen umgegangen?

 

15. Sind Sanktionen vorher klar oder werden
sie spontan personenabhängig entschieden?

 

Gewaltschutzkonzept,
Stand März 2024

 

 



 

In der Zusammenarbeit mit den
Klienten/innen:

 

1.   
Ist
dem Klient:inn bewusst, wie Gewalt definiert wird?

 

2.   
Ist
bekannt, was alles  unter Gewalt
einzuordnen ist?

 

3.   
Weche
Ausdrucksformen haben Klient:innen, um Grenzüberschreitung zu zeigen.

 

4.   
Haben
die Klient:innen die Möglichkeit, in schwierigen Situationen eine zweite Person
ihrer Wahl hinzuzuziehen?

 

5.   
Wie
können sie das tun?

 

6.   
Ist
das Beschwerdemanagement den Klient:innen bekannt ?

 

 

7.   
Haben
wir als Leistugsanbieter die Möglichkeit, uns eine kurze Auszeit zu nehmen, um
sich zu sammeln, wenn wir im Umgang mit herausforderndem Verhalten an unsere
Grenzen gelangen?

 

8.   
Wie
können wir uns als Leistungerbringer im Face-to-Face-Kontakt deutlich unsere
persönlichen Grenzen aufzeigen?

 

 

 





Anhang 4

 

Ansprechpartner:



1.   
Beratungsstelle
gegen sexualisierte Gewalt

Wilhelmstraße
27, 53111 Bonn

E-Mail: info@beratung-bonn.de

Tel.: 0228-635524

Frauenhaus
Bonn: Tel.: 0228-63 53 69

 

2.   
TuBf
Frauenberatungsstelle Bonn

Kölnstraße 69, 53111 Bonn

Telefon:0228-659500
Fax:0228-693565
E-Mail: 
frauenhausbonn@t-online.de
Website: 
http://www.frauenhaus-bonn.de

 

3.   
Haus
Maria Königin
Beethovenstraße 70, 53115 Bonn
Telefon:0228-98535-0
Telefax:0228-98535-99
e.bergmann@johannesbund.de

 

4.   
Hilfetelefon
„Gewalt gegen Frauen“
Tel: 08000-116 016

 

5.   
Der
Kinderschutzbund - Ortsverband Bonn e.V.

Eifelstraße 7, 53119 Bonn

Telefon Zentrale: 0228-76604-0

 

6.   
Jugendamt
Bonn
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: 02 28-77-0  Fax: 02 28-77-58 24
Leitung: Udo Stein, Telefon: 02 28-77-37 77 
Fax: 02 28-77-31 42
E-Mail:
amtsleitung.amt51@bonn.de

 

7.   
Opferschutz
LVR

Tel:
0800-654 654 6

 

8.    Opferschutztelefon der Polizei

                   Tel.: 0228-15-2020

E-Mail:
opferschutz.bonn@polizei.nrw.de

Adresse:
Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

 

 

 

Anhang 5

Prozessbeschreibungen
mit Formularen









Quellen und
Anregungen:

Deutschland/
Gewalt in leichter Sprache / Hilfe für Opfer Hamburg

Sozialwerk St
Georg

uvm.